Bonusheft

Bonusheft

Die Krankenkassen belohnen den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt mit einem Bonus bei der Kostenbeteiligung, wenn ein Zahnersatz benötigt wird.

Daher ist die jährliche Kontrolle wichtig. Also nicht vergessen.

Frau Bianka Thome ZMV zahnmedizinische Verwaltungsangestellte in der zahnärztlichen Praxis Dr. Gregor Schlegel aus Köln.
Bianka Thomé
St.-Apern-Straße 20
50667 Köln

Was ist wichtig?

Die regelmäßige, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und die Teilnahme am Prophylaxeprogramm, helfen das Risiko großer Zahnprobleme zu senken.

Daher wurde ein Bonussystem für gesetzlich Versicherte eingeführt, um die Teilnahme mit einer Erhöhung der Kostenbeteiligung bei nötigem Zahnersatz zu belohnen.

Um den Bonus zu erhalten ist über einen längeren Zeitraum eine jährliche Kontrolle oder eine individual Prophylaxe nachzuweisen. Das System sieht zwei Stufen vor, eine nach fünf und die nächste nach zehn Jahren.

Bei der Planung von Zahnersatz wird ein Heil- und Kostenplan erstellt. Dieser wird der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn, zur Bestätigung der Kostenbeteiligung durch den Versicherten vorgelegt. Diesem Plan fügt man den Bonusnachweis bei.

Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bonusheft wird von Bedeutung wenn es um das Thema Zahnersatz geht. Dann wird der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt belohnt. Der Zuschuss zu einer Versorgung wird erhöht. Es gibt zwei Stufen.

+20% für 5 Jahre

+30% für 10 Jahre

Das Vergessen des Heftes ist kein Problem. Durch die Dokumentationen in der zahnärztlichen Praxis ist der Besuch nachvollziehbar. Der Eintrag kann auch später nachgehohlt werden. Selbst bei Verlust des Nachweisheftes kann so ein neues ausgestellt werden.

Sollte man tatsächlich ein Jahr nicht bei einem Zahnarzt gewesen sein, dabei zählen die Kontroll- und Prophylaxetermine, ist der Bonus verloren und das zählen beginnt von vorn. Leider!

Ja den gibt es. Im Einzelfall gibt es einen erhöhten Zuschüss bei sozialer Härte. In einer Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse, wird festgestellt ob diese Regelung greift.

Dann wird der Festzuschuss auf 100% erhöht. Doch Achtung, eine Vollständige Kostenübernahme gilt nur für die sogenannte Regelversorgung. Die entspricht einem einfachen ausreichendem Versorgungsgrad.

Die Härtefallregelung ist unabhängig vom Bonussystem.

Die Zahnarztpraxis kann jedem gesetzlich Versichertem Patienten ab 18 Jahren das Bonusheft kostenfrei ausstellen.

Für jüngere Patienten gibt es ein anderes Programm der individual Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen, kurz IP genannt.

Wenn Sie möchten, bieten wir Ihnen an Sie zu erinnern. Sie nehmen dann an unserem Recall-System teil. Dies bietet sich insbesondere in Kombination mit der Prophylaxe an.

Die jährliche Kontrolle ist wichtig für das „Bonusheft“.  Die Empfehlung zu den Kontrollabständen orientiert sich an der individuellen Situaltion der Patienten. So können zum Beispiel erhöhte Kariesaktivität oder Zahnfleischprobleme, Gründe für ein engeres zu empfehlendes Kontrollintervall sein.

Das Bonusheft ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Allerdings gibt es auch bei einigen privaten Krankenversicherungsverträgen Bonussysteme. Die Nachweise sind dort individuell zu führen.

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